Gaspistole – der legale Begleiter

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Die Zeiten werden rabiater und unsere „Mitmenschen“ leider auch. Um dem entgegen zu wirken sollte man sich legal bewaffnen. Der einfachste Weg ist den kleinen Waffenschein zu beantragen. Sofern dein polizeiliches Führungszeugnis sauber ist, kannst du das bei der örtlichen Polizeibehörde machen. Den Vorgang der Beantragung in diesem Blogbeitrag zu erklären wäre zu viel des Guten. Da müsste ich einen gesonderten Artikel verfassen. Fakt ist aber, wenn du keine Vorstrafen hast, geh zur Polizei und hol dir den kleinen Waffenschein. Damit bist du berechtigt eine Schreckschuss. bzw. Gaspistole mitzuführen (außer auf Demonstrationen, Kundgebungen und anderen Versammlungen). Und wenn du in starke körperliche Bedrängnis gerätst, kann du sie ziehen und deinen Gegner entweder mit einem Warnschuss (Platzpatrone) in die Flucht schlagen, oder ihn im schlimmsten Fall mit einer gehörigen Ladung Pfeffer außer Gefecht setzen. Ich habe auch mal gelesen, dass ein aufgesetzter Schuss an der Schläfe zum Beispiel tödliche Folge haben kann, denn eine Pistole mit 9 mm kann durchaus mit 400 Bar „arbeiten“. Das ist natürlich nur ein ernstzunehmender Hinweis und keine Aufforderung sowas auszuprobieren.

Gaspistolen gibt es wie Sand am Meer. Am besten geht ihr zum Waffenhändler und lasst euch einige aktuelle Modelle zeigen. Als ich das letzte mal in NRW in einer Großstadt jemanden beim „shoppen“ begleitet habe, wollte der nette Mann vom Waffenladen nicht einmal den kleinen Waffenschein sehen. Ich möchte euch hier kein spezielles Model empfehlen. Ich aber bin kein Fan von Revolvern. Das langatmige spannen des Hahns dauert mir zu lang. Aber auch das ist sicherlich alles eine Frage des Geschmacks. Die Person die ich zum Waffenshop begleitete endschied sich damals für eine hübsche Imitation der Polizeipistole P99. Man kann auf den ersten Bick keinen Unterschied feststellen. Ich meine mich zu erinnern, dass diese Gaspistole damals 119 Euro gekostet hat.

Wichtig für euch ist vielleicht noch, dass in grünen Patronen nur „Knall“ drin ist, in gelben das gute alte CS Gas und in roten oder braunen Patronen ist Pfeffer. Lest euch vor dem Kauf ein wenig in die Wirkweise rein. Das wäre sonst wieder ein eigener Artikel.

Ich habe meine Gaspistole neben dem Bett liegen. Sollte es jemand wagen in meine vier Wände einzudringen, so gibt es zunächst einen Warnschuss. Im Halbdunkel wird der Gegner nicht wissen, ob es eine echte oder eine Schreckschusspistole ist, da immer real existierende Waffen imitiert werden und sie deshalb zum Verwechseln ähnlich aussehen. Mein Magazin ist wie folgt bestückt: 1. Patrone grün (Schreckschuss), 2. Patrone braun (Pfeffer). So kann ich dem Gegner theoretisch auch noch auf dem Grundstück bei einem möglichen Angriff aufs gepflasterte Bankett schicken. Im Haus würde ich selbstverständlich kein Pfeffer oder Gas verschießen, weil ich es dann ja selber abbekommen würde.

Auf dem eigenen Grundstück und im Haus ist der Besitz übrigens auch ohne den kleinen Waffenschein legal. Somit könnt ihr euch auch eine Gaspistole bestellen und sie besitzen, auch wenn ihr keinen kleinen Waffenschein beantragt habt. Das kann der Fall sein, wenn ihr zum Beispiel sowieso von den Behörden abgelehnt werden würdet (Führungszeugnis negativ z. B.).  mit eurem Gesuch.

Gesetzeslage bei Schreckschusspistolen
In Deutschland können legale Schreckschusswaffen am Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), dem Kaliber, das auf dem Verschluss eingeprägt ist und dem Beschussstempel erkannt werden. Schreckschusswaffen ohne PTB-Siegel gelten als scharfe Schusswaffen und sind somit erlaubnispflichtig; ihr unerlaubter Besitz erfüllt einen Straftatbestand des Waffengesetzes. Das Führen von Schreckschusswaffen erfordert außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des befriedeten Besitztums seit dem 1. April 2003 einen Kleinen Waffenschein. Der reine Besitz, Erwerb und Transport dieser Waffen ist jedoch ab dem Vollenden des 18. Lebensjahres gestattet. Das Schießen mit einer Schreckschusspistole bleibt trotz eventuellem Vorhandensein des Kleinen Waffenscheins nur auf dem befriedeten Besitztum zulässig, wenn dabei keine Lärmbelästigung erzeugt wird. PTB-Pistolen und -Revolver fallen unter das deutsche Waffengesetz. Generell ist das Schießen immer genehmigungspflichtig. Ausnahmen sind jedoch gemäß § 12 Abs. 4 WaffG: a) Notwehr, Notstand b) mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen c) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann (1) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtende Vorführungen, (2) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben d) im befriedeten Besitztum – mit Genehmigung des Inhabers des Hausrechtes – mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann, e) mit Schreckschuss- oder Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist. Das weit verbreitete Schießen zu Silvester unterscheidet sich nicht von anderen Situationen. Es ist nur auf dem eigenen, befriedeten Besitztum erlaubt. [Quelle: Wikipedia, Deutschland]

Bildquellen

  • Gaspistole: Bildrechte beim Autor